Eltern können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn sie den Eindruck haben, dass sie Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind benötigen.
Sie finden das zuständige Jugendamt über ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Eltern sollten die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes daher frühzeitig aufsuchen und sich beraten lassen. Das Jugendamt will:
Beispiele:
Die einzelnen im Gesetz genannten Formen der Erziehungshilfe sind nicht gegeneinander abgrenzbar. Es ist im Gesetzestext sinngemäß ausgeführt, dass die notwendige und geeignete Hilfe für den Einzelfall maßgeschneidert werden soll. „Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.“
Für die einzelne Hilfe kommt es auf die konkrete Lebenssituation der Betroffenen an. Je genauer mit den Eltern und Kindern die gesamten Zusammenhänge ihrer Schwierigkeiten und Möglichkeiten besprochen werden, desto passender kann eine Hilfe eingerichtet werden. Deshalb kommt dem Hilfeplan eine entscheidende Bedeutung zu.
Im Hilfeplangespräch (Hilfeplankonferenz) wird die individuelle Hilfeform mit allen Beteiligten besprochen. Teilnehmende
Es können auch wichtige
dazukommen. Im Hilfeplan wird schriftlich festgehalten:
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