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publikationen:erziehungshilfe:erziehungshilfe_ist_leistung_des_jugendamtes

Erziehungshilfe ist eine Leistung des Jugendamtes

Eltern können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn sie den Eindruck haben, dass sie Unterstützung im Umgang mit ihrem Kind benötigen.

Sie finden das zuständige Jugendamt über ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Die vielfältigen Möglichkeiten der Erziehungshilfe sind den Familien oft gar nicht bekannt.
  • Das Bild vom Jugendamt als Eingriffsbehörde, die ohne Einwilligung Kinder aus Familien holt, ist noch verbreitet. Das Jugendamt versteht sich aber mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde.

Eltern sollten die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes daher frühzeitig aufsuchen und sich beraten lassen. Das Jugendamt will:

  • Zusammen mit der Familie, nicht gegen die Familie arbeiten
  • Die Familie und das betroffene Kind unterstützen
  • Das Wohl und die seelische Gesundheit des Kindes
  • Das Kind bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen
  • Hilfe zur Selbsthilfe anbieten

Formen der Erziehungshilfe

Beispiele:

  • Dem Kind eine Vertrauensperson an die Seite stellen, die versucht, die Schwierigkeiten aus ihrer/ seiner Sicht zu verstehen
  • Beratung der Eltern: Es werden Strukturen für das tägliche Zusammenleben erarbeitet und schwierige Situationen begleitet, in denen es häufig zum Streit mit den Kindern kommt
  • gemeinsame Familiengespräche: Alternative Ideen für den Umgang miteinander werden zusammen erarbeitet
  • ältere Jugendliche oder Heranwachsende werden in ihrer eigenen Wohnung begleitet und darauf vorbereitet, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu führen
  • etc.

Flexible Hilfe ist maßgeschneiderte Hilfe

Die einzelnen im Gesetz genannten Formen der Erziehungshilfe sind nicht gegeneinander abgrenzbar. Es ist im Gesetzestext sinngemäß ausgeführt, dass die notwendige und geeignete Hilfe für den Einzelfall maßgeschneidert werden soll. „Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.“

Für die einzelne Hilfe kommt es auf die konkrete Lebenssituation der Betroffenen an. Je genauer mit den Eltern und Kindern die gesamten Zusammenhänge ihrer Schwierigkeiten und Möglichkeiten besprochen werden, desto passender kann eine Hilfe eingerichtet werden. Deshalb kommt dem Hilfeplan eine entscheidende Bedeutung zu.

Das Hilfeplangespräch

Im Hilfeplangespräch (Hilfeplankonferenz) wird die individuelle Hilfeform mit allen Beteiligten besprochen. Teilnehmende

  • die Sorgeberechtigten
  • die Kinder bzw. Jugendlichen
  • Mitarbeiter/innen des Jugendamtes
  • Menschen wie ich, die Hilfen zur Erziehung durchführen

Es können auch wichtige

  • Bezugspersonen der Familie
    • zum Beispiel die beste Freundin bzw. der beste Freund

dazukommen. Im Hilfeplan wird schriftlich festgehalten:

  • Die Ziele, die die Beteiligten erreichen wollen (was sich durch die Hilfe verändern soll)
  • Wer die Hilfe bekommt (z.B. Elternberatung oder Betreuung des Jugendlichen)
  • Wer die Hilfe durchführt (wie die konkrete Person heißt)
  • Wo die Hilfe stattfindet (Treffen zu Hause, in einem Jugendzentrum o.ä.)
  • Wie oft gemeinsame Treffen stattfinden
  • Wie lange die Hilfe dauern soll (das heißt, wann die Hilfe endet bzw. wann der Hilfeplan fortgeschrieben, d.h. die Maßnahme verlängert werden soll)
publikationen/erziehungshilfe/erziehungshilfe_ist_leistung_des_jugendamtes.txt · Zuletzt geändert: 2021/03/31 12:20 von 127.0.0.1