Oder: Wofür Hartz-IV-Empfänger Computer brauchen.
08.08.2010
Ein Vater - ein „Klient“ im Rahmen meiner Tätigkeit in der Familienhilfe - hat bei der ARGE eine finanzielle Unterstützung für sich und seinen Sohn gebeten, um einen Computer anzuschaffen. Seine Begründung: Er brauche einen PC mit Internetzugang, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben, sein Sohn brauche einen PC als Schüler der Hauptschule.
Er ist ausgelacht worden - so hat er mir das jedenfalls erzählt.
Seine Begründung verweist allerdings auf sein (und seines Sohnes) Recht auf Teilhabe - Partizipation ist schließlich der Leitbegriff der Sozialen Arbeit - das Recht, die Schlüsselkompetenz „Umgang mit Medien“, insbesondere Computerkompetenz, zu entwickeln.
Das Recht auf Teilhabe führte vor Jahrzehnten dazu, dass für Sozialhilfeempfänger Radio und TV als Informationskanäle gebührenbefreit und nicht pfändbar sind. Das muss aktualisiert werden:
Ein wichtiges Ziel eines auf europäischer Ebene vereinbarten Referenzrahmenpapiers (http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/publ/pdf/ll-learning/keycomp_de.pdf) ist es, die in einer Wissensgesellschaft für persönliche Entfaltung, aktive Bürgerschaft, sozialen Zusammenhalt und Beschäftigungsfähigkeit nötigen Schlüsselkompetenzen zu definieren. Umsetzen muss diesen Referenzrahmen z. B. die ARGE. Mitarbeitende der ARGE haben da nicht zu lachen. Sie haben für das Recht auf Teilhabe am Internet zu sorgen.
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